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Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.10.1971, Az.: VII ZR 73/71

Geschäftsunfähiger Rechtsanwalt; Nicht voll Geschäftsfähiger; Ablaufhemmung; Amtlich bestellter Vertreter; Gesetzlicher Vertreter

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.10.1971
Aktenzeichen
VII ZR 73/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 11235
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 57, 204 - 211
  • DB 1972, 41-42 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1972, 230-231 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1972, 212-214 (Volltext mit amtl. LS)
  • WM 1972, 142

Redaktioneller Leitsatz

Im Falle eines Rechtsanwaltes, der geschäftsunfähig ist, kommt seinem amtlich bestellten Vertreter entsprechend dem Gesetzeswerk des § 206 BGB nicht die Funktion des gesetzlichen Vertreters zu, so daß der betroffene Anwalt den Schutz des § 206 genießt.