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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.07.1971, Az.: 1 StR 683/70

Steueranspruch; Erhebung und Sicherung der Steuer; Steuerart; Blankettgesetz; Steuergesetz

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.07.1971
Aktenzeichen
1 StR 683/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10887
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHSt 24, 170
  • BGHSt 24, 178 - 183
  • DB 1971, 2111-2112 (Volltext)
  • JZ 1971, 736-737 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1971, 939-941 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1972, 499 (amtl. Leitsatz mit Anm.)

Redaktioneller Leitsatz

Von der Regel, die der Gesetzgeber im einzelnen für die Erhebung der Steuer und die Sicherung ihrer Erhebung getroffen hat, hängt ab, welches Verhalten sich zur Verkürzung eines Steueranspruchs eignet.

Hinsichtlich der verschiedenen Steuerarten kann diese Frage verschieden zu beantworten sein.

Insoweit handelt es sich bei § 392 AO um ein Blankettgesetz, zu dessen Anwendung es dann der Ausfüllung durch steuergesetzlichen Tatbestände bedarf.