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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.04.1971, Az.: VI ZR 232/69

Tiefbauunternehmer; Versorgungsleitung; Bauarbeiten; Bagger; Unterirdisch; Anweisung an Bauleiter; Eigene Vergewisserung des Unternehmers

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.04.1971
Aktenzeichen
VI ZR 232/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 11136
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1971, 1205-1206 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1971, 740-741 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1971, 741-743 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Tiefbauunternehmer, die an öffentlichen Straßen Bauarbeiten mit Baggern durchführen, müssen sich über Lage und Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen vergewissern.

2. Sofern die Leitung des Tiefbauunternehmens sich diese Gewißheit nicht selbst durch Einsichtnahme in die Bestandspläne verschafft, bedarf es einer klaren, eindringlichen Anweisung des Tiefbauunternehmens an die örtlichen Bauleiter und aufsichtsführenden Poliere, wann und wie sie sich über Lage und Verlauf der Versorgungsleitungen anhand zuverlässiger Unterlagen der in Betracht kommenden Versorgungsunternehmen zu vergewissern haben.