Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.03.1971, Az.: VI ZR 138/69
Echtes Leiharbeitsverhältnis; Unternehmerhaftung; Eignung derArbeiter; Vertragspflichtverletzungen Entliehener Arbeiter
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 09.03.1971
- Aktenzeichen
- VI ZR 138/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 11037
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1971, 827 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1971, 568 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1971, 1129-1130 (Volltext mit amtl. LS) "Haftung für Eignung der verliehenen Arbeitskräfte"
- VersR 1971, 569-570 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Bei einem echten Leiharbeitsverhältnis hat der verleihende Unternehmer nicht dafür einzustehen, daß seine Arbeiter die ihnen gegenüber dem entleihenden Unternehmer obliegenden Vertragspflichten ordnungsgemäß erfüllen. Dagegen haftet er dafür, daß die von ihm gestellten Arbeiter für die in dem Vertrag vorgesehene Dienstleistung geeignet sind.