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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.12.1970, Az.: III ZR 216/67

Haftung; Mithaftung; Streupflicht; Gehsteig; Schadenersatzanspruch

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.12.1970
Aktenzeichen
III ZR 216/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 11082
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1971, 416-418 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Haftung der streupflichtigen Stadtgemeinde und, zur Mithaftung des Verletzten bei Ausgleiten auf einem nicht in ganzer Breite bestreuten Gehsteig.

2. Ansprüche auf Schadenersatz wegen unfallbedingter Beschränkung in der Haushaltsführung stehen nach neuem Recht nur der Ehefrau zu (BGHZ 50, 304 = VersR 68, 852). Die Ehefrau kann ihren Ehemann jedoch stillschweigend ermächtigen, die Ansprüche in eigenem Namen geltend zu machen.