Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.12.1970, Az.: III ZR 216/67
Haftung; Mithaftung; Streupflicht; Gehsteig; Schadenersatzanspruch
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 18.12.1970
- Aktenzeichen
- III ZR 216/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 11082
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1971, 416-418 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Haftung der streupflichtigen Stadtgemeinde und, zur Mithaftung des Verletzten bei Ausgleiten auf einem nicht in ganzer Breite bestreuten Gehsteig.
2. Ansprüche auf Schadenersatz wegen unfallbedingter Beschränkung in der Haushaltsführung stehen nach neuem Recht nur der Ehefrau zu (BGHZ 50, 304 = VersR 68, 852). Die Ehefrau kann ihren Ehemann jedoch stillschweigend ermächtigen, die Ansprüche in eigenem Namen geltend zu machen.