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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.11.1970, Az.: IV ZR 55/69

Anzeigepflicht; Versicherungsfall; Schadenersatzanspruch

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.11.1970
Aktenzeichen
IV ZR 55/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 11102
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1971, 213-214 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die eine Anzeigepflicht auslösende Kenntnis des Haftpflicht-Versicherungsnehmers vom Eintritt des Versicherungsfalls muß sich darauf erstrecken, daß ein schadenverursachendes Ereignis eingetreten ist und daß dieses Ereignis Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. Es genügt also, daß der Versicherungsnehmer Schadenersatzansprüche für möglich hält.