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Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.10.1970, Az.: VII ZR 14/69

Architekt; Planungsfehler; Fehler bei der Bauplanung; Mangel des Bauwerks; Prüfungspflicht

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.10.1970
Aktenzeichen
VII ZR 14/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 11184
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • VersR 1971, 157-158 (Volltext mit amtl. LS)
  • WM 1971, 101

Redaktioneller Leitsatz

Den Architekten trifft die Verantwortung für Planungsfehler. Diese kann er auch nicht dadurch umgehen, daß er auf den Bauunternehmer zusätzlich die Pflicht zur Nachprüfung der Angaben seiner Ausführungszeichnung überträgt.