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Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.09.1970, Az.: VI ZR 51/69

Streupflicht; Verkehrssicherungspflicht; Glatteis

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.09.1970
Aktenzeichen
VI ZR 51/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 11181
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Hamm

Fundstellen

  • DB 1970, 2216-2217 (Volltext)
  • VersR 1970, 1130-1131 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Die Geltendmachung der Verletzung der Streupflicht hinsichtlich des Gehweges setzt voraus, daß der Geschädigte gleichzeitig darlegt, daß der Streupflichtige den Zeitraum, der den Umständen nach vom Auftreten des Glatteises bis zu dessen Beseitigung angemessen erscheint, überschritten hat.