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Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.05.1970, Az.: 5 StR 194/70

Beweisantrag; Zurücknahme eines Antrags; Erklärung des Prozeßbeteiligten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.05.1970
Aktenzeichen
5 StR 194/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10870
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Heilbronn

Redaktioneller Leitsatz

Voraussetzung für die Zurücknahme eines Beweisantrages ist eine eindeutige Erklärung des Prozeßbeteiligten.