Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.03.1970, Az.: VI ZR 218/68

Anlagenkonstruktion; Arbeitsbühne; Selbstsicherung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.03.1970
Aktenzeichen
VI ZR 218/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 12821
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1970, 469-471 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Wer es übernimmt, eine Anlage zu konstruieren und zu liefern, deren Benutzung erkennbar mit großen Gefahren verbunden ist (hier: bewegliche Arbeitsbühne für Verputzarbeiten an Industriegebäuden), muß dafür einstehen, daß die Anlage nach Fertigstellung der zu erwartenden Beanspruchung standhält.

2. Über die Erfordernisse der Selbstsicherung bei Benutzung einer schwebenden Arbeitsbühne.