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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.02.1970, Az.: IV ZR 1089/68

Unfall; Aufklärungsinteresse; Unfallstelle; Leistungsfreiheit; Aufkärungspflicht; Verschulden

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.02.1970
Aktenzeichen
IV ZR 1089/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 11074
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1970, 728-729 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1970, 494 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1970, 861-863 (Volltext mit amtl. LS) "unberechtigte Berufung des Versicherers auf Leistungsfreiheit"
  • VersR 1970, 410-412 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage, wie lange ein Kraftfahrer nach einem angerichteten Unfall im Aufklärungsinteresse an der Unfallstelle warten muß.

2. Die Berufung des Versicherers auf seine Leistungsfreiheit gemäß § 7V AKB kann unberechtigt sein, wenn den Versicherungsnehmer, der die Aufklärungspflicht verletzt hat, nur der Vorwurf eines geringen Verschuldens trifft.