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Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.12.1969, Az.: IV ZR 1007/68

Verweigerung der Versicherungsleistungen; Deckungsprozeß; Obliegenheiten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
17.12.1969
Aktenzeichen
IV ZR 1007/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 11017
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1970, 169-170 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Nach der endgültigen Verweigerung der Versicherungsleistung oder gar noch im Deckungsprozeß hat der Versicherungsnehmer keine Obliegenheiten mehr zu erfüllen, die dem Versicherer eben diese Leistung ermöglichen oder erleichtern sollen. Für eine schuldhafte Verletzung derartiger Obliegenheiten ist deshalb kein Raum mehr.