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Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.11.1969, Az.: IV ZR 637/68

Schäden; Aufzug; Ausschlußklausel

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.11.1969
Aktenzeichen
IV ZR 637/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 11067
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1970, 1170-1171 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1970, 576 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1970, 145-146 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Schäden an einem Aufzug, die dadurch verursacht worden sind, daß ein Arbeiter, der in verschiedenen Stockwerken eines Gebäudes Arbeiten vorzunehmen hat, den Aufzug benutzt hat, um zusammen mit seinem Werkzeug (Leiter) von einem Stockwerk in ein anderes zu gelangen, fallen nicht unter die Ausschlußklauseln des § 4 I 6b AHB.