Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.07.1969, Az.: III ZR 215/66
Fischerei; Anspruch auf Schadensersatz; Fischbestand; Abwässer; Fischwasser; Aneignungsrecht; Fische
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 22.07.1969
- Aktenzeichen
- III ZR 215/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 11046
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- VersR 1969, 928
Redaktioneller Leitsatz
Wenn in Fischwasser Abwässer eingeleitet werden, die den Fischbestand schädigen, können dem Pächter der Fischerei Ansprüche auf Schadensersatz zustehen. Dies ist Konsequenz dessen, daß demjenigen, der zur Ausübung der Fischerei berechtigt ist, auch die ausschließliche Befugnis zukommt, in dem Pachtgewässer Fische zu hegen und sich anzueignen, vgl. Aneignungsrecht i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB.