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Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.07.1969, Az.: III ZR 215/66

Fischerei; Anspruch auf Schadensersatz; Fischbestand; Abwässer; Fischwasser; Aneignungsrecht; Fische

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
22.07.1969
Aktenzeichen
III ZR 215/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 11046
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1969, 928

Redaktioneller Leitsatz

Wenn in Fischwasser Abwässer eingeleitet werden, die den Fischbestand schädigen, können dem Pächter der Fischerei Ansprüche auf Schadensersatz zustehen. Dies ist Konsequenz dessen, daß demjenigen, der zur Ausübung der Fischerei berechtigt ist, auch die ausschließliche Befugnis zukommt, in dem Pachtgewässer Fische zu hegen und sich anzueignen, vgl. Aneignungsrecht i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB.