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Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.06.1969, Az.: VII ZR 108/67

Festsetzung einer Vergütung; Fehlende Vereinbarung der Parteien; Übliche Vergütung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.06.1969
Aktenzeichen
VII ZR 108/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 11076
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BB 1969, 1413

Redaktioneller Leitsatz

Eine Vergütung ist nach den §§ 315, 316 BGB festzusetzen, wenn zwischen den Parteien keine Vereinbarung über die Bemessung der Vergütung getroffen worden ist und eine übliche Vergütung hierfür auch nicht vorhanden ist.