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Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.06.1969, Az.: VII ZR 39/67

Handelsvertreter; Benachrichtigungspflicht bei Kenntnis; Kreditunwürdigkeit eines Geschäftspartners; Mitteilung aus zuverlässiger Quelle; Bankauskunft

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.06.1969
Aktenzeichen
VII ZR 39/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 11026
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1969, 1196
  • DB 1969, 1787

Redaktioneller Leitsatz

Es besteht eine Benachrichtigungspflicht für den Handelsvertreter gegenüber dem Unternehmer bei Kenntnis der Kreditunwürdigkeit eines Geschäftspartners. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn er selbst von der ihm zugegangenen Mitteilung nicht überzeugt ist, insbesondere dann, wenn diese Mitteilung aus zuverlässiger Quelle stammt (hier: Bankauskunft).