Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.02.1969, Az.: II ZR 30/65
Forderung mit Kontokorrentbindung; Hemmung der Verjährung; Schluß der jeweiligen Rechnungsperiode; Saldoforderung; Kontokorrentverhältnis
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 17.02.1969
- Aktenzeichen
- II ZR 30/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 11015
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHZ 51, 346 - 350
- BB 1969, 331
- DB 1969, 569 (amtl. Leitsatz)
- MDR 1969, 372 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1969, 879-880 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Die Verjährung ist für eine der Kontokorrentbindung unterliegende Forderung bis zum Schluß der jeweiligen Rechnungsperiode gehemmt. Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob diese Forderung tatsächlich in das Kontokorrent aufgenommen worden ist oder nicht.
2. Für die Saldoforderung ist die Verjährung so lange gehemmt, wie das Kontokorrentverhältnis besteht und der Saldo
abredegemäß gefordert werden kann.