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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.12.1968, Az.: IV ZR 522/68

Haftpflichtversicherer; Unterrichtung von Haftpflichtprozeß; Unterlassen des Versicherungsnehmers; Versagen des Versicherungsschutzes

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.12.1968
Aktenzeichen
IV ZR 522/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 11003
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1969, 22

Redaktioneller Leitsatz

Wird der Haftpflichtversicherer vorsätzlich nicht von einem anhängig gewordenen Haftpflichtprozeß durch den Versicherungsnehmer unterrichtet, so besteht für den Versicherer eine Berechtigung zum Versagen des Versicherungsschutzes (siehe auch OLG Frankfurt/M. vom 16. 06. 1967, VersR 1968, 541).