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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 02.05.1968, Az.: 2 StR 599/67

Berichtigung eines Urteils

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
02.05.1968
Aktenzeichen
2 StR 599/67
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1968, 13377
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Düsseldorf - 05.08.1966

Verfahrensgegenstand

Beihilfe zum Mord

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat i
n der Sitzung vom 2. Mai 1968
beschlossen:

Tenor:

In Berichtigung eines offensichtlichen Versehens wird das Rubrum des am 29. Januar 1968 verkündeten Urteils dahin geändert, daß Rechtsanwalt Ha. aus R., wie die Sitzungsniederschrift eindeutig ergibt, an der Verhandlung vom 24. Januar 1968 als Verteidiger des Angeklagten J. teilgenommen hat.

Baldus
Meyer
Henning
Müller
Baumgarten