Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.07.1967, Az.: III ZR 78/66

Forderungsübergang; Versicherungsträger; Entschädigungsansprüche; Schadenstiftendes Ereignis

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.07.1967
Aktenzeichen
III ZR 78/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10698
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 48, 181 - 193
  • DB 1967, 1593-1596 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1967, 993-994 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1967, 2199 2203-2203 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1967, 2199-2203 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Nach § 1542 RVO gehen die Entschädigungsansprüche eines versicherten Verletzten auf den Versicherungsträger dem Grunde schon über, wenn auch nur die weit entfernte Möglichkeit dafür besteht, daß der Versicherungsträger dem Verletzten gegenüber zut Leistung verpflichtet sein wird.

2. Dieser Übergang tritt im Augenblick des schadenstiftenden Ereignisses ein, damit vollenden sich Entstehung und Übergang der Ansprüche im selben Augenblick. Lediglich die die Kenntnis des Sozialversicherungsträgers ist für den Beginn einer Verjährungsfrist maßgeblich.

3. Der Forderungsübergang tritt auch bei der Rentenversicherung der Arbeiter dem Grunde nach im Augenblick des schadenstiftenden Ereignisses ein, sobald die Möglichkeit des Eintritts einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit besteht.