Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.06.1967, Az.: IV ZR 8/66
Wiederholung einer Beweisaufnahme; Amtsermittlungspflicht; Zeugenvernehmung; Schriftliche Erklärung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 14.06.1967
- Aktenzeichen
- IV ZR 8/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10708
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- LM § 377 ZPO Nr. 4
- MDR 1968, 132 (amtl. Leitsatz)
Redaktioneller Leitsatz
Nach dem für die Wiederholung einer Beweisaufnahme und die Amtsermittlungspflicht geltenden Grundsatz ist zu entscheiden, ob der Zeuge über seine schriftliche Erklärung hinus noch vernommen werden soll. Kommt dem persönlichen Eindruck des Zeugen eine entscheidende Bedeutung zu und knn dieser durch Vernehmung herbeigeführt werden, so ist eine Vernehmung notwendig.