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Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.06.1967, Az.: IV ZR 8/66

Wiederholung einer Beweisaufnahme; Amtsermittlungspflicht; Zeugenvernehmung; Schriftliche Erklärung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
14.06.1967
Aktenzeichen
IV ZR 8/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10708
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • LM § 377 ZPO Nr. 4
  • MDR 1968, 132 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Nach dem für die Wiederholung einer Beweisaufnahme und die Amtsermittlungspflicht geltenden Grundsatz ist zu entscheiden, ob der Zeuge über seine schriftliche Erklärung hinus noch vernommen werden soll. Kommt dem persönlichen Eindruck des Zeugen eine entscheidende Bedeutung zu und knn dieser durch Vernehmung herbeigeführt werden, so ist eine Vernehmung notwendig.