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Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.04.1967, Az.: II ZR 157/64

Genehmigung eines Vertrags; Nachträgliche Zustimmung; Schwebende Unwirksamkeit; Auslegungsbedürftige Äußerungen; Ausdrückliche Zustimmung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
17.04.1967
Aktenzeichen
II ZR 157/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10718
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 47, 341 - 352
  • DB 1967, 1032-1034 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1967, 739-740 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1967, 1711-1715 (Volltext mit amtl. LS) "Genehmigung eines Vertrags"

Redaktioneller Leitsatz

Für die Genehmigung eines Vertrags (nachträgliche Zustimmung, § 184 BGB) ist das Bewußtsein des Genehmigenden über die schwebende Unwirksamkeit begrifflich Voraussetzung. Daneben tritt die Kenntnis einer entsprechenden Möglichkeit. Hiervon sind jedoch lediglich auslegungsbedürftige Äußerungen erfaßt. Liegt eine ausdrückliche Zustimmung, für die sich die Frage der Deutung nicht stellt, vor, gilt dies nicht.