Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.04.1967, Az.: II ZR 157/64
Genehmigung eines Vertrags; Nachträgliche Zustimmung; Schwebende Unwirksamkeit; Auslegungsbedürftige Äußerungen; Ausdrückliche Zustimmung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 17.04.1967
- Aktenzeichen
- II ZR 157/64
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10718
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHZ 47, 341 - 352
- DB 1967, 1032-1034 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1967, 739-740 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1967, 1711-1715 (Volltext mit amtl. LS) "Genehmigung eines Vertrags"
Redaktioneller Leitsatz
Für die Genehmigung eines Vertrags (nachträgliche Zustimmung, § 184 BGB) ist das Bewußtsein des Genehmigenden über die schwebende Unwirksamkeit begrifflich Voraussetzung. Daneben tritt die Kenntnis einer entsprechenden Möglichkeit. Hiervon sind jedoch lediglich auslegungsbedürftige Äußerungen erfaßt. Liegt eine ausdrückliche Zustimmung, für die sich die Frage der Deutung nicht stellt, vor, gilt dies nicht.