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Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.12.1966, Az.: III ZR 62/66

Erweiterung des Antrags; Ablauf der Antragsfrist; Gerichtliche Entscheidung; Endgültige Beschränkung der Anfechtung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.12.1966
Aktenzeichen
III ZR 62/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10463
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1968, 225-226
  • DÖV 1968, 65 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1967, 994-995 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1967, 1566 (amtl. Leitsatz)
  • VerwRspr 18, 699 - 711

Redaktioneller Leitsatz

Die Erweiterung des Antrags im Laufe des Rechtsstreits ist auch nach Ablauf der Antragsfrist noch zulässig, wenn ein eingeschränkter Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt worden ist, sich aus aus der Begründung aber nicht eindeutig die endgültige Beschränkung der Anfechtung ergibt.