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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.12.1964, Az.: V ZR 207/62

Zulässigkeit einer Parteivernehmung; Zeitpunkt der Anordnung; Tatsächliche Durchführung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.12.1964
Aktenzeichen
V ZR 207/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10283
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JR 1965, 146
  • MDR 1965, 287 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Die Zulässigkeit einer Parteivernehmung ist nicht nach dem Zeitpunkt ihrer Anordnung, sondern nach deren Durchführung zu beurteilen.