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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 04.03.1964, Az.: 4 StR 529/63

Nötigung; Überholspur der Autobahn; Heranfahren an Vogänger; Warnzeichen; Bedrängende Fahrweise

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.03.1964
Aktenzeichen
4 StR 529/63
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1964, 10216
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHSt 19, 264
  • BGHSt 19, 263 - 269
  • DAR 1964, 167
  • DB 1964, 879 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1964, 521-522
  • MDR 1964, 519-520 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1964, 1426-1427 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Nötigung begeht der Fahrer, der auf der Überholspur der Autobahn an seinen im 105 km/h überholenden Vorgänger, den letzten einer Wagenkette, unter ständigem Hupen und Blinken bis auf 2 Meter heranfährt, um ihn von der Überholspur zu verdrängen, und diese gefährlich bedrängende Fahrweise über mehrere Kilometer hin fortsetzt, so daß sich der Vorgänger gefährdet fühlen muß, fahrunsicher wird und deshalb nach rechts fährt.