Bundesgerichtshof
Beschl. v. 04.03.1964, Az.: 4 StR 529/63
Nötigung; Überholspur der Autobahn; Heranfahren an Vogänger; Warnzeichen; Bedrängende Fahrweise
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 04.03.1964
- Aktenzeichen
- 4 StR 529/63
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1964, 10216
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHSt 19, 264
- BGHSt 19, 263 - 269
- DAR 1964, 167
- DB 1964, 879 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ 1964, 521-522
- MDR 1964, 519-520 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1964, 1426-1427 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Nötigung begeht der Fahrer, der auf der Überholspur der Autobahn an seinen im 105 km/h überholenden Vorgänger, den letzten einer Wagenkette, unter ständigem Hupen und Blinken bis auf 2 Meter heranfährt, um ihn von der Überholspur zu verdrängen, und diese gefährlich bedrängende Fahrweise über mehrere Kilometer hin fortsetzt, so daß sich der Vorgänger gefährdet fühlen muß, fahrunsicher wird und deshalb nach rechts fährt.