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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 29.01.1964, Az.: V ZR 25/62

Korrektur eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.01.1964
Aktenzeichen
V ZR 25/62
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1964, 14564
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Tenor:

In Sachen

wird das Urteil des Senats vom 22. Januar 1964 wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, daß

  1. 1.

    die Bezeichnung als "Versäumnisurteil" und

  2. 2.

    die Erklärung des Urteils als "vorläufig vollstreckbar" (zweiter Absatz der Urteilsformel)

gestrichen werden.

Dr. Tasche
Rothe