Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.01.1964, Az.: VIII ZR 123/62
Sachverständiger; Anordnung des Erscheinens; Erläuterung des schriftlichen Gutachtens; Hinterlegung eines Vorschusses
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 08.01.1964
- Aktenzeichen
- VIII ZR 123/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1964, 10260
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1964, 261 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1964, 502
- MDR 1964, 501-502 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1964, 658-660 (Volltext mit amtl. LS) "Kostenvorschuß für mündliche Anhörung von Sachverständigen"
Redaktioneller Leitsatz
Wird auf Antrag einer Partei das Erscheinen des Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens durch das Gericht angeordnet, kann die Ladung davon abhängig gemacht werden, daß die betreffende Partei einen Vorschuß zur Deckung der der Staatskasse voraussichtlich entstehenden Auslagen hinterlegt.