Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.10.1962, Az.: VI ZR 254/61
Beachtung von Linksabbiegezeichen; Absehen vom Überholen; Klarheit über angezeigte Absicht
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 16.10.1962
- Aktenzeichen
- VI ZR 254/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10242
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1963, 85-87 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Linksabbiegezeichen sind in der Form zu beachten, daß von einem Überholen so lange abgesehen werden muß, bis über die angezeigte Absicht Klarheit gewonnen ist.