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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.10.1962, Az.: VI ZR 254/61

Beachtung von Linksabbiegezeichen; Absehen vom Überholen; Klarheit über angezeigte Absicht

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.10.1962
Aktenzeichen
VI ZR 254/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10242
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1963, 85-87 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Linksabbiegezeichen sind in der Form zu beachten, daß von einem Überholen so lange abgesehen werden muß, bis über die angezeigte Absicht Klarheit gewonnen ist.