Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.04.1961, Az.: III ZR 11/60
Unfall eines Leichtmotorradfahrers; Verkehrssicherungspflicht; Haftung der Gemeinde; Durchfahren eines Schlaglochs; Entstehung einer Observanz; Rechtsüberzeugung; Öffentlich-rechtliche Pflicht
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 24.04.1961
- Aktenzeichen
- III ZR 11/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10286
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- VRS 21, 7
- VersR 1961, 550
Redaktioneller Leitsatz
1. Für den Unfall eines Leichtmotorradfahrers haftet die Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für den beim Durchfahren eines Schlaglochs entstandenen.
2. Es ist zu vermuten, daß eine langjährige gleichmäßige Übung innerhalb eines örtlich begrenzten engeren Kreises regelmäßig die zur Entstehung einer Observanz erforderliche Rechtsüberzeugung begründet, durch die regelmäßig
ausgeübte Tätigkeit einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zu genügen.