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Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.04.1961, Az.: III ZR 11/60

Unfall eines Leichtmotorradfahrers; Verkehrssicherungspflicht; Haftung der Gemeinde; Durchfahren eines Schlaglochs; Entstehung einer Observanz; Rechtsüberzeugung; Öffentlich-rechtliche Pflicht

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
24.04.1961
Aktenzeichen
III ZR 11/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10286
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • VRS 21, 7
  • VersR 1961, 550

Redaktioneller Leitsatz

1. Für den Unfall eines Leichtmotorradfahrers haftet die Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für den beim Durchfahren eines Schlaglochs entstandenen.

2. Es ist zu vermuten, daß eine langjährige gleichmäßige Übung innerhalb eines örtlich begrenzten engeren Kreises regelmäßig die zur Entstehung einer Observanz erforderliche Rechtsüberzeugung begründet, durch die regelmäßig

ausgeübte Tätigkeit einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zu genügen.