Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.02.1961, Az.: IV ZB 400/60
Ablehnungsgrund; Sachverständiger; Anhörung in Vorinstanz; Gutachten
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 01.02.1961
- Aktenzeichen
- IV ZB 400/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10251
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- MDR 1961, 397 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Ein Ablehnungsgrund nach § 42 ZPO für eine Partei erwächst nicht allein daraus, daß ein Sachverständiger von der Vorinstanz gehört wurde und dort ein Gutachten erstattet, das von dieser Partei nicht gebilligt worden ist.