Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.01.1961, Az.: III ZR 225/59
Friedhof; Sicherungspflicht der Gemeinde; Umstürzende Grabsteine; Überprüfung auf Standfestigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 30.01.1961
- Aktenzeichen
- III ZR 225/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10299
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHZ 34, 206 - 216
- MDR 1961, 393-394 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1961, 868-870 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1961, 353
Redaktioneller Leitsatz
1. Auf Friedhöfen ist die Sicherungspflicht der Gemeinde nach § 823 BGB zu beurteilen.
2. Die Gemeinde hat hiernach Besucher ihres Friedhofes im Rahmen des Gebotenen und Zumutbaren vor umstürzenden Grabsteinen zu schützen. Es besteht somit eine Verpflichtung der Gemeinde, Grabmäler in angemessenen Zeitabständen auf
ihre Standfestigkeit zu überprüfen.