Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.11.1960, Az.: 4 StR 402/60
Wahndelikt; Untauglicher Versuch; Strafverfolgungsbeamter; Absehen von Verfolgung; Täter einer Straftat
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.11.1960
- Aktenzeichen
- 4 StR 402/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10285
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHSt 15, 210 - 214
- MDR 1961, 245-246 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1961, 426 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1961, 181-182 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Ein untauglichen Versuch und kein Wahndelikt begeht ein Strafverfolgungsbeamter, wenn er von der Verfolgung desjenigen absieht, den er irrig für den Täter einer Straftat hält. Dabei ist es unerheblich ob diese irrige Annahme aus unzutreffenden tatsächlichen oder falschen rechtlichen Erwägungen entstanden ist.