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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.11.1960, Az.: 4 StR 402/60

Wahndelikt; Untauglicher Versuch; Strafverfolgungsbeamter; Absehen von Verfolgung; Täter einer Straftat

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.11.1960
Aktenzeichen
4 StR 402/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10285
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHSt 15, 210 - 214
  • MDR 1961, 245-246 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1961, 426 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1961, 181-182 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Ein untauglichen Versuch und kein Wahndelikt begeht ein Strafverfolgungsbeamter, wenn er von der Verfolgung desjenigen absieht, den er irrig für den Täter einer Straftat hält. Dabei ist es unerheblich ob diese irrige Annahme aus unzutreffenden tatsächlichen oder falschen rechtlichen Erwägungen entstanden ist.