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Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.06.1960, Az.: 2 StR 114/60

Vorbereitung eines Verbrechens; Ausführung des Verbrechens; Freiwilliger Rücktritt vom Versuch; Straffreiheit; Vorbereitungshandlungen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
22.06.1960
Aktenzeichen
2 StR 114/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10293
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHSt 14, 378 - 381
  • JZ 1961, 180 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1960, 858-859 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1960, 1819-1820 (Volltext mit amtl. LS) "Verhältnis zu § 49 a StGB"

Redaktioneller Leitsatz

Haben die an der Vorbereitung des Verbrechens Beteiligten dem Plan entsprechend mit der Ausführung des Verbrechens begonnen und sich dann jedoch durch freiwilligen Rücktritt vom Versuch (§ 24 StGB) Straffreiheit verschafft, kann auf die mit Strafe bedrohten Vorbereitungshandlungen des § 30 StGB nicht mehr zurückgegriffen werden.