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Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.06.1960, Az.: 5 StR 194/60

Unzüchtige Handlung; Unsittliche Berührung; Gewaltsame Führung der Hand

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
21.06.1960
Aktenzeichen
5 StR 194/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10291
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Berlin

Redaktioneller Leitsatz

1. Eine unzüchtige Handlung an der Frau wird durch den Tatbestand des § 176 Abs. 1 Nr. 1 a. F. StGB erfordert . Es ist nicht ausreichend, daß die Frau gezwungen wird, unzüchtige Handlungen an einem Manne vorzunehmen.

2. Zur Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 a. F. StGB ist es allerdings ausreichend, wenn die unsittliche Berührung durch die gewaltsame Führung der Hand herbeigeführt wird. Durch das Ergreifen der Hand wird der Körper der Frau mit dem seinen zu unsittlichen Zwecken in Verbindung gebracht.