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Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.04.1960, Az.: II ZR 130/58

Unternehmer; Auskunftsverpflichtung; Wirtschaftliche Lage; Fortsetzung des Handelsvertreterverhältnisses

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.04.1960
Aktenzeichen
II ZR 130/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10353
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1960, 606
  • BGHWarn 1960, 439
  • DB 1960, 636 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1960, 998 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1960, 1292-1293 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Begriff des erheblichen Vorteils des Unternehmers"

Redaktioneller Leitsatz

Es besteht keine grundsätzliche Verpflichtung des Unternehmers zur Auskunft über die wirtschaftliche Lage des

Unternehmens und die sich daraus möglicherweise einmal ergebenden Folgen für die Fortsetzung des Handelsvertreterverhältnisses. Eine derartige Verpflichtung würde im Einzelfall in der Regel vorraussetzen, daß der Unternehmer das Ende des Vertreterverhältnisses voraussieht.