Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.04.1959, Az.: II ZR 126/57
Unentgeltliches Fahren eines Wagens; Beauftragter des Eigentümers; Haftungsausschluß; Fahrlässigkeit; Kaskoversicherung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 30.04.1959
- Aktenzeichen
- II ZR 126/57
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1959, 10210
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHZ 30, 40 - 50
- MDR 1959, 553-554 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1959, 1221-1223 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Das unentgeltliche Fahren eines Wagens einer anderen Person durch einen Fahrer als dessen Beauftragter, rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme eines Haftungsausschlusses für einfache Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für den Fall, daß es sich um Schäden handelt, die von der Kaskoversicherung gedeckt sind.