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Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.04.1959, Az.: II ZR 126/57

Unentgeltliches Fahren eines Wagens; Beauftragter des Eigentümers; Haftungsausschluß; Fahrlässigkeit; Kaskoversicherung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
30.04.1959
Aktenzeichen
II ZR 126/57
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10210
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 30, 40 - 50
  • MDR 1959, 553-554 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1959, 1221-1223 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Das unentgeltliche Fahren eines Wagens einer anderen Person durch einen Fahrer als dessen Beauftragter, rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme eines Haftungsausschlusses für einfache Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für den Fall, daß es sich um Schäden handelt, die von der Kaskoversicherung gedeckt sind.