Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.05.1958, Az.: II ZR 245/56
Kündigungsgründe; Dienstverpflichteter; Kündigungserklärung; Nachträgliche Geltendmachung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 05.05.1958
- Aktenzeichen
- II ZR 245/56
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1958, 10256
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHZ 27, 220 - 227
- DB 1958, 687-688 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1958, 583 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1958, 1136-1138 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Ohne Verstoß gegen Treu und Glauben können Kündigungsgründe aus der Sphäre des Dienstverpflichteten, die im Zeitpunkt der Kündigungserklärung bereits vorhanden, dem Kündigenden aber erst später bekannt geworden sind, in aller Regel auch noch nachträglich geltend gemacht werden.