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Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.04.1958, Az.: 1 StR 24/58

Pflicht zur Hilfeleistung; Verursachung eines Unglücksfalls; Verursacher; Ermittlungsverfahren

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
01.04.1958
Aktenzeichen
1 StR 24/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10222
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHSt 11, 353 - 357
  • JZ 1958, 506-508 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1958, 619-620 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1958, 957-958 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Die Erfüllung der Pflicht zur Hilfeleistung nach (schuldloser) Verursachung eines Unglücksfalls (§ 323c StGB) ist dem Verursacher auch dann zuzumuten, wenn er Befürchtet in den Verdacht der schuldhaften Verursachung des Unglücksfalls zu geraten und in ein Ermittlungsverfahren verwickelt zu werden.