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Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.12.1957, Az.: II ZR 52/56

Unternehmer; Kaufmännische Entschließungsfreiheit; Einfluß des Handelsvertreters; Herstellungsmethode; Konkurrenzerzeugnisse; Qualitative Einschränkungen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.12.1957
Aktenzeichen
II ZR 52/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10240
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 26, 161 - 167
  • BB 1958, 60
  • DB 1958, 49-50 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR (Beilage) 1958, B 14 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1958, 219-220 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Auf die kaufmännische Entschließungsfreiheit des Unternehmers hat der Handelsvertreter grundsätzlich keinen Einfluß. Es bleibt in dem Zuständigkeitsbereich des Unternehmers, welche Herstellungsmethode er verwendet oder in welcher Weise Qualität oder Preisgestaltung von den Konkurrenzerzeugnissen abweichen.

2. Erkennt der Unternehmer, daß er seine Waren nur mit erheblichen qualitativen Einschränkungen (hier: infolge Verschimmelung) liefern kann oder will, hat er den Handelsvertreter zu benachrichtigen.