Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.02.1957, Az.: IV ZR 290/56
Sachverständiger; Auswahl der Fragen; Formulierung der Fragen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 27.02.1957
- Aktenzeichen
- IV ZR 290/56
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10251
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHZ 24, 9 - 15
- NJW 1957, 870-871 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Den Parteien steht das Recht zu, diejenigen Fragen dem Sachverständigen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung des Sachverhaltes für dienlich halten. Von der Partei kann es jedoch nicht verlangt werden, im voraus die Fragen im einzelnen zu formulieren. Es reicht im allgemeinen die Angabe aus, in welcher Richtung sie eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht (siehe auch BGH, NJW 1961, 2308; BAG, MDR 1968, 529; OLG Oldenburg, OLGZ 70, 481).