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Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.03.1956, Az.: 4 StR 74/56

Kinder im Straßenverkehr; Begleitung durch Erwachsene; Schutzbereich der Erwachsenen; Gefahrenbereich

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.03.1956
Aktenzeichen
4 StR 74/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1956, 10168
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHSt 9, 92 - 95
  • MDR 1956, 649-650
  • MDR 1956, 434 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1956, 800-801 (Volltext mit amtl. LS) "Sorgfaltspflicht des Kraftfahrers"

Redaktioneller Leitsatz

Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß Kinder, die sich in Begleitung Erwachsener befinden und von diesen erkennbar gehütet werden, sich nicht ohne weiteres aus dem Schutzbereich der Erwachsenen entfernen und in den Gefahrenbereich des Straßenverkehrs begeben werden. Darauf kann ein Kraftfahrer vertrauen.