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Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.11.1952, Az.: I ZR 21/52

Kaufmann; Freie Entfaltung des Gewerbebetriebs; Verbreitung wahrer Tatsachen; Konkurrierende Interessen; Personenkreis

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.11.1952
Aktenzeichen
I ZR 21/52
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1952, 10033
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 8, 142 - 146
  • DB 1953, 81-82 (amtl. Leitsatz)
  • GRUR 1953, 120
  • MDR 1953, 158-159 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1954, 449-453 (Urteilsbesprechung von RA Dr. Joachim Lingenberg)
  • NJW 1953, 297 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Es stellt einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in die durch §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützte freie Entfaltung des Gewerbebetriebs eines Kaufmanns dar, wenn wahre Tatsachen über diesen Kaufmann, die einen ungültigen Schluß auf seine Kreditwürdigkeit zulassen, verbreitet werden. Insbesondere dann, wenn die dabei konkurrierenden Interessen nicht gewissenhaft gegeneinander abgewogen werden. Hierbei muß zum einen geprüft werden, ob die Verbreitung an einen mehr oder weniger großen Personenkreis notwendig ist, und zum anderen, ob sie mit größtmöglicher Schonung der Interessen des Betroffenen erfolgt.