Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.07.1952, Az.: 3 StR 796/51
Aussagepflicht; Aussagebefugnis; Amtsverschwiegenheit; Vorgesetzte Dienstbehörde; Bindungswirkung der Entscheidung; Genehmigung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 10.07.1952
- Aktenzeichen
- 3 StR 796/51
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1952, 10005
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- MDR 1952, 659
Redaktioneller Leitsatz
1. Aussagepflicht und Aussagebefugnis entfallen für die in § 54 StPO genannten Personen in den Grenzen der ihnen obliegenden Amtsverschwiegenheit, welche von der jeweiligen vorgesetzten Dienstbehörde bestimmt werden.
2. Zur Bindungswirkung der Entscheidung der vorgesetzten Behörde.
3. Die Erteilung der Genehmigung kann sowohl mit Einschränkungen erteilt als auch für gewisse Umstände versagt werden.