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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.07.1952, Az.: 3 StR 796/51

Aussagepflicht; Aussagebefugnis; Amtsverschwiegenheit; Vorgesetzte Dienstbehörde; Bindungswirkung der Entscheidung; Genehmigung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.07.1952
Aktenzeichen
3 StR 796/51
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1952, 10005
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1952, 659

Redaktioneller Leitsatz

1. Aussagepflicht und Aussagebefugnis entfallen für die in § 54 StPO genannten Personen in den Grenzen der ihnen obliegenden Amtsverschwiegenheit, welche von der jeweiligen vorgesetzten Dienstbehörde bestimmt werden.

2. Zur Bindungswirkung der Entscheidung der vorgesetzten Behörde.

3. Die Erteilung der Genehmigung kann sowohl mit Einschränkungen erteilt als auch für gewisse Umstände versagt werden.