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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 29.08.2025, Az.: V B 34/25

Voraussetzungen der Gewährung von Vertrauensschutz bei fehlender Gelangensbestätigung

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
29.08.2025
Aktenzeichen
V B 34/25
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2025, 22422
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BFH:2025:B.290825.VB34.25.0

Verfahrensgang

vorgehend
FG Niedersachsen - 13.05.2025 - AZ: 5 K 9/25

Fundstellen

  • BB 2025, 2133
  • BFH/NV 2025, 1462

Amtlicher Leitsatz

NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes zu versagen ist, wenn der Abnehmer dem Lieferanten im Abholfall keine Gelangensbestätigung übermittelt.

Tenor:

Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13.05.2025 - 5 K 9/25 wird die Revision zugelassen.

Gründe

1

Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes zu versagen ist, wenn der Abnehmer dem Lieferanten im Abholfall keine Gelangensbestätigung übermittelt.

2

Der Senat sieht von einer Darstellung des Sachverhalts und einer weiteren Begründung ab (§ 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).