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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 12.08.2025, Az.: V B 60/24

Dem Bildungszweck dienende Leistungen

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
12.08.2025
Aktenzeichen
V B 60/24
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2025, 21597
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BFH:2025:B.120825.VB60.24.0

Verfahrensgang

vorgehend
FG Saarland - 24.10.2024 - AZ: 2 K 1180/20

Fundstellen

  • BB 2025, 2006
  • BFH/NV 2025, 1293
  • StX 2025, 538

Amtlicher Leitsatz

NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, welche Anforderungen unmittelbar dem Bildungszweck dienende Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 21 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse geeignet sind, zu erfüllen haben.

Tenor:

Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 24.10.2024 - 2 K 1180/20 wird die Revision zugelassen.

Gründe

1

Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, welche Anforderungen unmittelbar dem Bildungszweck dienende Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 21 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse geeignet sind, zu erfüllen haben.

2

Der Senat sieht von einer Darstellung des Sachverhalts und einer weiteren Begründung ab (§ 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).