Bundesfinanzhof
Beschl. v. 12.08.2025, Az.: V B 60/24
Dem Bildungszweck dienende Leistungen
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 12.08.2025
- Aktenzeichen
- V B 60/24
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2025, 21597
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BFH:2025:B.120825.VB60.24.0
Verfahrensgang
- vorgehend
- FG Saarland - 24.10.2024 - AZ: 2 K 1180/20
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 2025, 2006
- BFH/NV 2025, 1293
- StX 2025, 538
Amtlicher Leitsatz
NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, welche Anforderungen unmittelbar dem Bildungszweck dienende Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 21 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse geeignet sind, zu erfüllen haben.
Tenor:
Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 24.10.2024 - 2 K 1180/20 wird die Revision zugelassen.
Gründe
Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, welche Anforderungen unmittelbar dem Bildungszweck dienende Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 21 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse geeignet sind, zu erfüllen haben.
Der Senat sieht von einer Darstellung des Sachverhalts und einer weiteren Begründung ab (§ 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).