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Bundesfinanzhof
Urt. v. 12.06.2013, Az.: I R 110/10

Deutsches Besteuerungsrecht an verdeckter Gewinnausschüttung einer spanischen Sociedad Limitada an inländischen Anteilseigner infolge unentgeltlicher Nutzung einer Ferienimmobilie

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
12.06.2013
Aktenzeichen
I R 110/10
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2013, 45307
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Düsseldorf - 29.10.2010 - AZ: 3 K 1342/09 E, 3 K 1347/09 E
FG Düsseldorf - 29.10.2010 - AZ: 3 K 1239/09 E (EFG 2011, 556)

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BFH - 12.06.2013 - AZ: I R 109/10

Weitere Verbundverfahren:
BFH - 12.06.2013 - AZ: I R 111/10

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    Die unentgeltliche Nutzung der in Spanien belegenen Ferienimmobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Sociedad Limitada durch deren in Deutschland ansässige Gesellschafter kann bei den Gesellschaftern als verdeckte Gewinnausschüttung in Gestalt der verhinderten Vermögensmehrung zu behandeln sein.

  2. 2.

    Das Besteuerungsrecht an einer solchen verdeckten Gewinnausschüttung gebührt Deutschland --mit jeweils unterschiedlichen Folgen für die Anrechnung spanischer Ertragsteuern-- entweder nach Art. 10 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 oder nach Art. 21 DBA-Spanien 1966, nicht aber Spanien nach Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 DBA-Spanien 1966.