Bundesfinanzhof
Urt. v. 11.05.2010, Az.: X B 193/08
Urt. v. 11.05.2010, Az.: X B 193/08
Rechtmäßigkeit einer Verbindung zweier Verfahren wegen im Wesentlichen identischen Streitstoffs; Erforderlichkeit einer substantiierten Darlegung der eine Zulassung einer Revision begründenden Tatsachen; Vorschriftsmäßigkeit einer aufgrund eines Geschäftsverteilungsplanes erfolgten Besetzung eines Gerichts bei Bestätigung einer Umsetzung durch Umlaufbeschluss des Präsidiums
Verfahrensgang:
vorgehend:
FG Niedersachsen - 28.04.2008 - AZ: 15 K 186/07
FG Niedersachsen - 28.04.2008 - AZ: 15 K 496/07
BFH, 11.05.2010 - X B 193/08
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