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Bundesfinanzhof
Urt. v. 11.05.2010, Az.: X B 193/08
Rechtmäßigkeit einer Verbindung zweier Verfahren wegen im Wesentlichen identischen Streitstoffs; Erforderlichkeit einer substantiierten Darlegung der eine Zulassung einer Revision begründenden Tatsachen; Vorschriftsmäßigkeit einer aufgrund eines Geschäftsverteilungsplanes erfolgten Besetzung eines Gerichts bei Bestätigung einer Umsetzung durch Umlaufbeschluss des Präsidiums
Gericht: BFH
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 11.05.2010
Referenz: JurionRS 2010, 18943
Aktenzeichen: X B 193/08
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

FG Niedersachsen - 28.04.2008 - AZ: 15 K 186/07

FG Niedersachsen - 28.04.2008 - AZ: 15 K 496/07

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BFH - 11.05.2010 - AZ: X B 192/08

BFH, 11.05.2010 - X B 193/08

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