Bundesfinanzhof
Beschl. v. 19.04.2006, Az.: IX B 174/05
Zulässigkeit einer Zuordnung von Aufwendungen nach dem jeweiligen Verhältnis der Verkehrswerte der betroffenen Wirtschaftsgüter sofern die Aufteilung nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen zu einem ersichtlich sachwidrigen Ergebnis führt
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 19.04.2006
- Aktenzeichen
- IX B 174/05
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2006, 15351
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- FG Niedersachsen - 16.08.2005 - AZ: 8 K 396/02
- nachfolgend
- BFH - 24.06.2008 - AZ: IX R 26/06
Fundstelle
- Jurion-Abstract 2006, 219273 (Zusammenfassung)
Gründe
Die Revision wird mit Blick auf das dem Finanzgericht und den Beteiligten offenbar noch nicht bekannte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Mai 2005 IX R 46/04 (BFH/NV 2006, 261) zugelassen. Danach kann --auch ohne Kaufpreiszuordnung-- bei deutlich unterschiedlicher Nutzbarkeit der jeweiligen Wirtschaftsgüter (Gebäudeteile) eine Zuordnung der Aufwendungen nach dem jeweiligen Verhältnis der Verkehrswerte der betroffenen Wirtschaftsgüter in Betracht kommen, wenn eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Wohn-/Nutzflächen zu einem ersichtlich sachwidrigen Ergebnis führen würde.