Bundesfinanzhof
Beschl. v. 08.04.2005, Az.: V B 117/03
Alternative Begründung im Rahmen der Verweigerung der Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen an die Verfahrensrüge bei mehreren alternativen Gründen, auf die das Urteil gestützt wurde; Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei nur teilweiser Verwertung des Akteninhalts durch das Gericht; Überraschungsentscheidung bei Unterbleiben einer Andeutung des Gerichts über seine mögliche Beurteilung der Rechtsfrage
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 08.04.2005
- Aktenzeichen
- V B 117/03
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2005, 15562
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- FG Hessen - 28.04.2003 - AZ: 6 K 3076/99
- FG Hessen - 28.04.2003 - AZ: 6 K 3302/99
Rechtsgrundlagen
Tenor:
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter:
BFH - 08.0.4.2005 - AZ: V B 116/03