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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 08.04.2005, Az.: V B 117/03

Alternative Begründung im Rahmen der Verweigerung der Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen an die Verfahrensrüge bei mehreren alternativen Gründen, auf die das Urteil gestützt wurde; Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei nur teilweiser Verwertung des Akteninhalts durch das Gericht; Überraschungsentscheidung bei Unterbleiben einer Andeutung des Gerichts über seine mögliche Beurteilung der Rechtsfrage

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
08.04.2005
Aktenzeichen
V B 117/03
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2005, 15562
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Hessen - 28.04.2003 - AZ: 6 K 3076/99
FG Hessen - 28.04.2003 - AZ: 6 K 3302/99

Tenor:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BFH - 08.0.4.2005 - AZ: V B 116/03