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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 10.02.2005, Az.: IV B 52/03

Zulassung einer Revision bei schwerwiegenden Fehlern bei der Auslegung und Anwendung von Recht durch ein Finanzgericht; Zulassung einer Revision zwecks Vermeidung einer Beschädigung des Vertrauens der Allgemeinheit in die Rechtsprechung; Anwendung einer verfassungswidrig erklärten Norm durch ein Finanzgericht; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei einer Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
10.02.2005
Aktenzeichen
IV B 52/03
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2005, 14359
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Düsseldorf - 08.01.2003 - AZ: 18 K 9060/99 AO
FG Düsseldorf - 08.01.2003 - AZ: 18 K 3984/02

Fundstelle

  • BFH/NV 2005, 1215-1216 (Volltext mit amtl. LS)

Tenor:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter
BFH - 10.02.2005 - AZ: IV B 50/03